Aktuelles
Länderspezifische Sonderzeiten zur Corona-Pandemie online (aktualisiert)
- Bertram Grabert-Naß
NORDWEST - Ab sofort stehen für die Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste / Tagespflegeeinrichtungen) im DBfK Nordwest, neben der Sonderseite www.dbfk-unternehmer.de/corona, in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auch länderspezifische Sonderseiten mit allen Informationen, Sonderregelungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung:
Bayern - www.dbfk-unternehmer.de/corona/bayern < neu seit 15.04.2020
Bremen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/bremen < neu seit 11.04.2020
Niedersachsen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/niedersachsen
Nordrhein-Westfalen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/nordrhein-westfalen
Schleswig-Holstein - www.dbfk-unternehmer.de/corona/schleswig-holstein
Neues DBfK-Poster: Qualitätsprüfsystem in der vollstationären Pflege
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN - Ende 2019 wurde der seit Jahren umstrittene „Pflege-TÜV“ in der vollstationären Pflege durch ein neues Prüfsystem ersetzt. Anstatt der bisherigen Noten, die nachweislich nichts aussagten über die erreichte Qualität der pflegerischen Versorgung, gibt es nun zwei Säulen, auf denen die Prüfung ruht. Zum einen relevante Indikatoren für Ergebnisqualität, die halbjährlich durch die Pflegeeinrichtung erhoben werden müssen. Daneben die externe, angemeldete Qualitätsprüfung, die in der Regel jährlich, womöglich aber auch nur alle zwei Jahre, durch MDK bzw. PKV-Prüfdienst vorgenommen wird. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat ein neues Poster gestaltet, das die Systematik dieses Qualitätsprüfsystems übersichtlich darstellt und sehr gut zur Vorbereitung der externen Prüfungen, aber auch als Hilfe für die Indikatorenerhebung genutzt werden kann.
Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
- Bertram Grabert-Naß
NORDWEST - Der DBfK stellt ab sofort auf der Internetseite www.dbfk-unternehmer.de/corona wichtige und interessante Links rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 (Informationen, Risikobewertungen, Risikogebiete, Hygienemaßnahmen, Kontaktdaten und Hotlines) zur Verfügung.
Anspruch auf Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN - Am 15. Februar 2020 ist die durch den G-BA geänderte Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) in Kraft getreten. Durch die Änderung der Richtlinie (Einfügung des nachfolgenden § 6b) besteht nun ein Anspruch auf Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen - nähere Informationen zum Beschluss finden Sie auf der Internetseite des G-BA:
§ 6b Verordnung von Hilfsmitteln mit einem Sicherheitsmechanismus
(1) Hilfsmittel, die eine dritte Person durch einen Sicherheitsmechanismus vor Nadelstichverletzungen schützen, sind aufgrund der bei diesen Verletzungen bestehenden oder stets anzunehmenden Infektionsgefahr verordnungsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit für die Versorgung mit dem Hilfsmittel besteht und die oder der Versicherte bei den in Absatz 2 genannten Tätigkeiten oder mit diesen vergleichbaren Tätigkeiten selbst nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und es hierfür der Tätigkeit einer dritten Person bedarf.
(2) Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefährdung Dritter durch eine Nadelstich- verletzung angenommen werden kann, sind Folgende:
- Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut,
- subkutane Injektionen,
- subkutane Infusionen,
- perkutane Punktion eines Portsystems zur Infusion sowie
- Setzen eines subkutanen Sensors.
BAG Pflegeunternehmer erstellt Kalkulationsinstrument für Pflegedienste im DBfK
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN - Die BAG 3 Pflegeunternehmer hat für die im DBfK organisierten ambulanten Pflegediensten ein „einfaches“ Instrument zur Berechnung des betriebsindividuellen Stundensatzes entwickelt und nun veröffentlicht. Die EXCEL-Kalkulationsdatei, eine beispielhafte Musterkalkulation sowie ein Erläuterungstext stehen für im DBfK organisierte Pflegeunternehmen unter www.dbfk-unternehmer.de/kalkulation zum Download bereit.
Einkaufskonditionen - Viking
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN - Der DBfK konnte zum 01. Januar 2020 mit der Firma Viking (Bürobedarf, Büromaterial und Büromöbel) eine Rahmenvereinbarung mit Sonderkonditionen für DBfK-Mitgliedseinrichtungen schließen. Weitere Informationen sind für Mitgliedseinrichtungen im Downloadbereich abrufbar.
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