BERLIN - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich mit einem Schreiben an die Leistungserbringer der Außerklinischen Intensivpflege gewandt - hier geht es darum, dass am 01.Juli 2024 noch nicht allen Leistungserbringern neue AKI-Verträge bzw.- Vergütungen gemäß § 132 l SGB V vorliegen werden.