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anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

 

Vergütungen | anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Pflegekassen veröffentlichen jährlich die Vergütungen für die Durchführung von Beratungseinsätzen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI


2024

Bayern 4,87 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen 66,00 €  
Hamburg 66,60 €  
Niedersachsen 65,52 €  
Nordrhein-Westfalen 74,87 €  
Schleswig-Holstein 68,69 €  

 


2023

Bayern 4,67 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen 60,00 €  
Niedersachsen 56,80 € zzgl. Wegepauschale 4,78 € bzw. bei mehreren Personen in einem Haushalt 2,39 € je Person 
Nordrhein-Westfalen 70,12 €  
Schleswig-Holstein 67,55 €  

 

Den Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle gem. § 37 Abs.7 SGB XI (Strukturerhebungsbogen) reichen Sie bei der regional für Sie zuständigen Pflegekasse ein, die Zuständigkeiten finden Sie unter: 

https://dbfk-unternehmer.de/download/sgb-xi/arbeitsteilung-der-landesverbaende-der-pflegekassen

 
 
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