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Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege

gültig bis 31.12.2013

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gültig bis 31.12.2013

gültig bis 31.12.2013

gültig bis 31.12.2013

Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege

gültig ab 01.01.2014

gültig ab 01.01.2014

gültig ab 01.01.2014

gültig ab 01.01.2014

gültig ab 01.01.2014

 
 
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