BERLIN - Der DBfK hat für seine Mitglieder eine neue Kooperation geschlossen: DBfK-Mitglieder erhalten einen exklusiven DBfK-Rabatt beim zertifizierten Videodienstanbieter ZAVA Sprechstunde.Online. Weitere Informationen zu Sprechstunde.Online und der Kooperation finden Mitgliedseinrichtungen im geschützten Downloadbereich - Mitgliedervorteile / Telepflege.
Einsatzmöglichkeiten von Sprechstunde.Online sind insbesondere :
BERLIN - Der DBfK hat sich gemeinsam mit 12 weiteren Verbänden privater und gemeinnütziger Träger von Pflegeeinrichtungen mit einem 9-Punkte-Papier an die Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit und Pflege gewandt. Das Papier legt dar mit welchen gesetzlichen Regelungen die prekäre Situation der Branche verbessert werden könnte. Für einen möglichen Koalitionsvertrag wird folgende Formulierung vorgeschlagen: „Um die pflegerische Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Sicherheit der Einrichtungen und Dienste zu gewährleisten, werden wir Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen vereinfachen und beschleunigen.“
Das 9-seitige Papier steht hier zum Download bereit.
BERLIN - Nach der Veröffentlichung der ab dem 01. Januar 2025 gültigen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (SGB XI) durch das Bundesministerium für Gesundheit stellen wir das neue DBfK-Poster zu den Leistungen Pflegeversicherungen (ab 01. Januar 2025) unter www.dbfk-unternehmer.de/poster zum Download zur Verfügung. Die Informationen des Posters steht dort auch als Infoblatt im DIN A4-Format zur Verfügung.
BERLIN - Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege hat am 31. Oktober 2024 die Übersicht zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung wurden auch die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus und neue regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge veröffentlicht.
Für Anwender des regional üblichen Entgeltniveaus (RÜE) sind diese ab dem 01. Januar 2025 verbindlich anzuwenden.
Die Veröffentlichung. stellen wir unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.
NORDWEST - Im Rahmen einer neuen Kooperation können DBfK-Mitgliedseinrichtungen Exklusivrabatte für die „Meine PflegeApp“ - eine Intranet-App für Pflegedienste - in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen zur App und zu den exklusiven Rabatten entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer unter www.dbfk-unternehmer.de/mitgliedervorteile.