NORDWEST - Aufgrund der hohen Nachfrage findet unser Online-Seminar Beratung in der Pflege nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI zusätzlich am 22., 24. und 25. Juni 2021 statt. Ein weiterer Termin ist vom 09. bis zum 11. November 2021 geplant. Für Nähere Informationen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Termin.
Weitere Informationen zu den Rahmenverträgen gemäß § 45 SGB XI (Pflegekurse / individuelle Schulungen / Überleitungspflege) des DBfK mit verschiedenen Pflegekassen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/45.
ESSEN - Der neue Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege (HKP) ist ab sofort hier im Downloadbereich abrufbar. Der Rahmenvertrag verbindet alle gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen (einschließlich der Betriebskrankenkassen) und alle privaten Leistungserbringer-Verbände der Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG NW) miteinander.
Für alle den HKP-Rahmenverträgen beigetretenen nordrhein-westfälischen Pflegedienste im DBfK Nordwest ändert sich mit dem neuen Rahmenvertrag zunächst nichts. Ein erneutes Beitrittsverfahren ist nicht notwendig. Auch die für die Abrechnung notwendigen Vertragsnummern (AC/TK) der bisherigen DBfK-Vergütungsvereinbarungen ändern sich nicht - eine Anpassung ist erst zum Jahreswechsel geplant. Der neue Rahmenvertrag ist zum 01. Mai 2021 in Kraft getreten.
BERLIN - Das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP)“ des Pflegebevollmächtigten zielt insbesondere auf kleine und mittelständische Pflegeeinrichtungen, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Das Projekt gibt hier ganz praktische Hilfestellungen. Jede teilnehmende Einrichtung erhält zunächst eine individuelle, professionelle Bedarfsanalyse, die Veränderungspotenziale aufzeigt. Anschließend erarbeiten erfahrene Coaches konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusammen mit der Leitung und den Mitarbeitern und unterstützen die Einrichtungen vor Ort bei deren Umsetzung. Ausführliche Informationen zum Projekt und zur Projektteilnahme finden Sie auf der Projekthomepage www.gap-pflege.de. Weiterführende Hinweise zum vorangegangenen Pilotprojekt finden Sie auf der Homepage des Pflegebevollmächtigten.
BAD SCHWARTAU - Der DBfK Nordwest hat mit den Pflegekassen in Schleswig-Holstein neue Vergütungssätze für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V) ab dem 01. März 2021 vereinbart. DBfK-Mitgliedseinrichtungen wurden hierüber bereits per E-Mail informiert. Die vorläufige Vergütungsvereinbarung finden Sie im geschützten Downloadbereich.
BERLIN - Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflegeunternehmer hat heute auf der Themenseite Unternehmensnachfolge - www.dbfk-unternehmer.de/unternehmensnachfolge - interessante Informationen rund um die Unternehmensnachfolge und die Betriebsübergabe veröffentlicht. Für DBfK-Mitgliedseinrichtungen werden hier sieben Fragen rund um den Themenkomplex Unternehmensnachfolge beantwortet.
BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat in dieser Woche erstmalig eine FAQ-Übersicht - Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag - veröffentlicht. Außerdem wurde die FAQ-Übersicht zum Pflege-Rettungsschirm gemäß § 150 SGB XI überarbeitet und um Fragen rund um die Coronavirus-Schutzimpfungen ergänzt
LÜBECK - In Lübeck haben Akteure der Gesundheitsversorgung eine Handlungsanleitung für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Situation erarbeitet - das Lübecker Ampelsystem L.A.S.
Hintergrund: Während der Corona-Pandemie kommen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aber auch Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter immer wieder an ihre Grenzen – und das nicht nur aufgrund der alltäglichen Anforderungen gemäß ihres Versorgungsauftrags, sondern auch dadurch, dass sie unzählige sensible Entscheidungen treffen müssen: Wie priorisiere ich? Wen sollte ich wie oft testen? In welchen Situationen ist welche Schutzausrüstung angemessen? Was hat Vorrang – der Schutz einer vulnerablen Gruppe von Infektionen oder die Vermeidung von Isolation und die Respektierung von Freiheitsrechten und Selbstbestimmung?
Das Ampelsystem sieht vor, dass ein Fachgremium anhand mehrerer Kriterien entscheidet, ob die Ampelfarbe in einer Stadt / einem Landkreis auf grün, gelb oder rot steht. Wenn es in einer Einrichtung einen lokalen Ausbruch gibt, springt dort – abweichend von der regionalen Bewertung – die Ampel auf rot. Neben der Nennung von allgemein gültigen Maßgaben während der Pandemie werden Aussagen getroffen zum Testkonzept sowie zu speziellen Fragestellungen der einzelnen Settings: stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienst. Je nach Bereich finden sich Aussagen zu spezifischen Fragestellungen, z. B. Fahrdienst, Besuchsregelungen, Regelungen zum Verlassen der Einrichtung und zum Umgang mit Lieferanten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ethik-netzwerk.de/ampelsystem
BERLIN – Als weitere Serviceleistung für unsere Mitgliedsunternehmen bieten wir ab sofort das Vorteilsportal dbfk.mitarbeitervorteile.de für die Mitarbeitenden unserer Mitgliedseinrichtungen an. Weitere Informationen zum Vorteilsportal - mit über 400 Partnerunternehmen und bis zu 60% Ersparnis - sind im geschützten Downloadbereich unter www.dbfk-unternehmer.de/mitarbeitervorteile abrufbar.
BERLIN - Auf der Website des Projektbüros SIS erklären drei kurze Videos das Strukturmodell: Sie nennen sich "Die Neuausrichtung der Pflege und das Strukturmodell" (Länge: 2 Minuten), "Dokumentieren mit dem Strukturmodell – das Konzept für die Langzeitpflege" (Länge: 1 Minute) und "Die neue Pflegeausbildung und das Strukturmodell" (Länge: 1 Minute).
Die Filme können im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Gremien, Lehrveranstaltungen oder in den Berufsfachschulen zum Einsatz kommen und sind unter dem Link https://www.ein-step.de/filme/ abzurufen.
NORDWEST - Ab sofort stehen für die Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste / Tagespflegeeinrichtungen) im DBfK Nordwest, neben der Sonderseite www.dbfk-unternehmer.de/corona, in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auch länderspezifische Sonderseiten mit allen Informationen, Sonderregelungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung:
Bayern - www.dbfk-unternehmer.de/corona/bayern < neu seit 15.04.2020
Bremen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/bremen < neu seit 11.04.2020
Niedersachsen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/niedersachsen
Nordrhein-Westfalen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/nordrhein-westfalen
Schleswig-Holstein - www.dbfk-unternehmer.de/corona/schleswig-holstein
BERLIN - Ende 2019 wurde der seit Jahren umstrittene „Pflege-TÜV“ in der vollstationären Pflege durch ein neues Prüfsystem ersetzt. Anstatt der bisherigen Noten, die nachweislich nichts aussagten über die erreichte Qualität der pflegerischen Versorgung, gibt es nun zwei Säulen, auf denen die Prüfung ruht. Zum einen relevante Indikatoren für Ergebnisqualität, die halbjährlich durch die Pflegeeinrichtung erhoben werden müssen. Daneben die externe, angemeldete Qualitätsprüfung, die in der Regel jährlich, womöglich aber auch nur alle zwei Jahre, durch MDK bzw. PKV-Prüfdienst vorgenommen wird. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat ein neues Poster gestaltet, das die Systematik dieses Qualitätsprüfsystems übersichtlich darstellt und sehr gut zur Vorbereitung der externen Prüfungen, aber auch als Hilfe für die Indikatorenerhebung genutzt werden kann.