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Qualitätsprüfungs-Richtlinien

 

 

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QPR-Portal – Prüfberichte online abrufen

Die Medizinischen Dienste haben gemeinsam mit dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung ein Portal eingerichtet, über das Pflegeeinrichtungen die Berichte ihrer Qualitätsprüfungen digital abrufen können. Das QPR-Portal ersetzt den bisherigen Versand der Prüfberichte per Post oder E-Mail. Der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung stellt die Prüfberichte für Qualitätsprüfungen seit dem 1. März 2023 über das Portal zur Verfügung.
Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung finden Sie hier:

https://qpr-portal.itsg.de/#/faq 

Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund nach § 114c Absatz 1 SGB XI i. V. m. § 53d Absatz 3 Nummer 5 SGB XI

Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität in vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflege- sowie Betreuungseinrichtungen und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi)

Inkraftreten: 29. September 2026

gültig ab 01. Juni 2026