gültig ab dem 01.05.2021
<Download zur Gründung möglich!>
gültig vom 01.03. bis zum 31.08.2022
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.
Stand: 24. Februar 2022
gültig vom 01.05. bis zum 31.12.2021
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.
Stand: 25. Juni 2021
gültig vom 01.01. bis zum 28.02.2022
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.
Stand: 14. Januar 2022
gültig ab dem 01.05.2021
<Download zur Gründung möglich!>
gültig ab dem 01.05.2021
gültig ab dem 01.05.2021
gültig ab dem 01.05.2021
gültig ab dem 01.05.2021
Stand 23. November 2021
<Download zur Gründung möglich!>