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anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

 

Vergütungen | anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Pflegekassen veröffentlichen jährlich die Vergütungen für die Durchführung von Beratungseinsätzen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI


2025

Bayern 6,06 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen 69,60 €
66,00 €
Beratung in der Häuslichkeit (Pos. 090811)
Beratung per Videokonferenz (Pos. 090812)
Hamburg 72,37 €  
Niedersachsen 69,38 € AC/TK 39 07 P01
09 01 0 020
Nordrhein-Westfalen 77,50 €  
Schleswig-Holstein
72,25 €
67,09 €
AC/TK 39 11 000
Beratung in der Häuslichkeit (Pos. 090811)
Beratung per Videokonferenz (Pos. 090812)

 

Den Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle gem. § 37 Abs.7 SGB XI (Strukturerhebungsbogen) reichen Sie bei der regional für Sie zuständigen Pflegekasse ein, die Zuständigkeiten finden Sie unter: 

https://dbfk-unternehmer.de/download/sgb-xi/arbeitsteilung-der-landesverbaende-der-pflegekassen

Stand: 01. Juni 2025

Anerkennungskriterien für neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Niedersachsen

Stand: 01. Juni 2026

 

 
 
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