Die Änderungen beinhalten sowohl inhaltliche Neuerungen als auch fachliche Konkretisierungen und sprachlich-redaktionelle Anpassungen. Erstmals wurden die Maßstäbe und Grundsätze in zwei Teile untergliedert:
- Teil 1a - Ambulante Pflegedienste umfasst die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze für ambulante Pflegedienste. Der Qualitätsausschuss Pflege hat hierzu insbesondere geänderte Anforderungen an Betreuungskräfte beschlossen (Kap. 2.4.2). Weitere inhaltliche Änderungen sind in den Kapiteln 2.6 und 3.1.2 (Versorgung durch mehrere Leistungserbringer, Umwandlungsanspruch) zu finden.
- Teil 1b - Ambulante Betreuungsdienste wurde neu eingeführt. Er wird ab 01. Juli 2026 die Richtlinie nach § 112a SGB XI zu den Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste ersetzen.
Die Maßstäbe und Grundsätze in der Fassung vom 28.04.2025 stehen im Downloadbereich unter www.dbfk-unternehmer.de/download/sgb-xi/massstaebe-und-grundsaetze.

