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2023

Vergütungsvereinbarungen Häusliche Krankenpflege (HKP) im Rahmen der Tariftreue

01.01.-31.12.2023

Tarifanlehner 
- AVR (Caritas/Diakonie), TVöD VKA BT-B, DRK Reformtarifvertrag | ohne bAV | Anlage 3
- Übrige Tarifverträge | ohne bAV | Anlage 4  

Regionales Entgeltniveau 
- Regionales Entgeltniveau | Anlage 5

bAV = arbeitgeberfinanzierte Pflichtmitgliedsbeiträge an umlagefinanzierte Versorgungskassen (z. B. VBL, ZVK und vergleichbare)

Die Voraussetzung zur Abrechnung ist die Bestätigung der Pflegekasse, dass Sie ab dem 01.09.2022 in Ihrer Einrichtung nach dem regionalen Entgelt bzw. angelehnt an einen Tarifvertrag die Mitarbeitenden vergüten - diese SGB XI-Bestätigung gilt dann auch für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege. Ohne eine entsprechende Bestätigung der Tariftreue-Umsetzung seitens der Pflegekasse bzw. sofern Sie noch keine Anpassung zur Tariftreue beantragt haben, können Sie weiterhin nur mit der bisherigen Vergütungsvereinbarung HKP abrechnen (01.01.-31.08.2022), diese gilt dann ohne Steigerung für Sie fort.

Übersicht

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

Tarifanlehner | AVR (Caritas/Diakonie), TVöD VKA BT-B, DRK Reformtarifvertrag | ohne bAV | ACTK 3211T03

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

Tarifanlehner | übrige Tarifverträge | ohne bAV | ACTK 3211T04

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

Regionales Entgeltniveau | ACTK 3211T05

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

Laufzeit: 01.01. - 31.12.2023

Stand: Januar 2023

 
 
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