BERLIN - Die Verbände der Leistungserbringer auf der Bundesebene und der GKV-Spitzenverband konnten sich im April 2024 auf Finanzierungsvereinbarungen für die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur in der Pflege einigen. Die Finanzierungsvereinbarungen treten nun rückwirkend zum 01. Juli 2023 in Kraft.

Die beiden Finanzierungsvereinbarungen 

  • Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 106b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XI in Verbindung mit § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V
  • Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V

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