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Nordrhein-Westfalen

Vertrag gemäß §§ 132, 132 a Abs. 4 SGB V zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe

zwischen

der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Verbände privater ambulanter Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen (VAG NW)

und

der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
der BKK-Landesverband NORDWEST, handelnd für die Betriebskrankenkassen gemäß Anlage 8
der IKK classic zugleich handelnd als Vertreterin der BIG direkt gesund, der IKK gesund plus, der IKK - Die Innovationskasse, der IKK Südwest,
der KNAPPSCHAFT
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
sowie den Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse) vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Archiv (9)

gültig ab dem 01.09.2022

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gültig ab dem 01.04.2023

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gültig ab dem 01.07.2021

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Anlage 1 | Vergütungsvereinbarungen

Ab 2023 werden sukzessive HKP-Vergütungsvereinbarungen (Anlage 1) zu den einzelnen Tariftreue-Varianten eingeführt. Es gilt die für den Pflegedienst bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) gemeldete Tariftreue-Variante.

Hier geht es zu den aktuellen HKP-Vergütungsvereinbarungen.

gültig ab dem 01.09.2022

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gültig ab dem 01.05.2021

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gültig ab dem 01.05.2021

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gültig ab dem 01.04.2023

gültig ab dem 01.09.2022

gültig ab dem 01.04.2023

gültig ab dem 01.09.2022

gültig ab dem 01.09.2022

Stand: 06.10.2022

gültig ab dem 01.09.2022

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"Wer darf was?"

gültig ab dem 01.04.2023

"Wer darf was?"

gültig ab dem 01.09.2022

Anforderungen für die Leistungserbringung in den Leistungsgruppen 1 und 2 durch Altenpflegehelfer/-in, Rettungsassistent/-in, sonstig geeignete Kräfte

gültig ab dem 01.09.2022

Seit 01.08.2021 ist eine Möglichkeit geschaffen eine digitale Pflegedokumentation der Häuslichen Pflege (SGB XI), ohne vorherige Genehmigung seitens der Pflegekassen einzuführen / umzusetzen. Dies gilt entsprechend auch für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V / Krankenkassen).

Bitte beachten Sie die im beigefügten Beschluss aufgeführten Voraussetzungen für die Verwendung einer ‚vertragskonformen‘ digitalen Pflegedokumentation.