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Anlage 1 | Vergütungsvereinbarungen

Seit 2023 wurden sukzessive HKP-Vergütungsvereinbarungen (Anlage 1) zu den einzelnen Tariftreue-Varianten eingeführt. Es gilt die für den Pflegedienst bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) gemeldete Tariftreue-Variante.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen ACTK (Tarifkennzeichen) der einzelnen Vergütungsvereinbarungen und verwenden Sie diese entsprechend bei der Abrechnung.

Archiv (17)

regional übliches Entgeltniveau

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Anwendung des regional üblichen Entgeltniveaus gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 30. Januar 2024

Tarifanlehnung

gültig vom 01.08.2023 bis zum 29.02.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an AVR Caritas, BAT-KF, TVöD oder VPD gemeldet haben und keine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 09. August 2023

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Bayern gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: Januar 2024

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Bayern gemeldet haben und keine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: Januar 2024

gültig vom 01.07.2023 bis zum 29.02.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Caritas gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 12. Juli 2023

gültig vom 01.03. bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Caritas gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 29. Februar 2024

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR DD gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: Januar 2024

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR DD gemeldet haben und keine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: Januar 2024

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Johanniter gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: Januar 2024

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Johanniter gemeldet haben und keine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

gültig vom 01.11.2023 bis zum 31.05.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den TV AWO NRW gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: November 2023

gültig vom 01.11.2023 bis zum 31.05.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den TV AWO NRW gemeldet haben und keine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: November 2023

gültig vom 01.07.2023 bis zum 29.02.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den BAT-KF gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 12. Juli 2023

gültig vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den BAT-KF gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 29. Februar 2024

gültig vom 01.11.2023 bis zum 31.05.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den DRK Reformtarifvertrag gemeldet haben und keine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: November 2023

gültig vom 01.11.2023 bis zum 31.05.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den DRK Reformtarifvertrag gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: November 2023

gültig vom 01.07.2023 bis zum 29.02.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den TVöD gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 12. Juli 2023

Es liegt auch eine Vergütungsvereinbarung für TVöD-Anwender vor! Sprechen Sie uns bitte an!

 

 

gültig vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den TVöD gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 29. Februar 2024

Es liegt auch eine Vergütungsvereinbarung für TVöD-Anwender vor! Sprechen Sie uns bitte an!

 

 

 

gültig vom 01.07.2023 bis zum 29.02.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den VPD gemeldet haben, eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und sich mit der nachfolgenden Erklärung gegenüber der federführenden Krankenkasse zur Zahlung der Inlationsausgleichsprämie verpflichtet haben. 

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 12. Juli 2023

gültig vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den VPD gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 29. Februar 2024

 
 
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